Kündigungsfrist berechnen:
Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Kündigungsfrist-Rechner 2025 für die Arbeit: Frist einfach als Arbeitnehmer & Arbeitgeber berechnen.

🇩🇪 Basiert auf § 622 BGB

✅ Kostenlos & Anonym

✅ Stand: Okt. 2025

Kündigungsfrist-Rechner (Arbeit, Deutschland)

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Fragen und Antworten

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsfrist.

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Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen mindestens für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit.

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab und ist hier konkret je nach Länge deiner Zugehörigkeit definiert. Mindestens sind es jedoch 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit: Ab 2 Jahren → 1 Monat, ab 5 Jahren → 2 Monate, ab 8 Jahren → 3 Monate, bis maximal 7 Monate nach 20 Jahren (§ 622 BGB).

Wenn du selbst kündigst, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Ja, der Arbeitgeber muss je nach Betriebszugehörigkeit längere Kündigungsfristen einhalten. Für Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist von vier Wochen, es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes.

Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen und gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 3 BGB).

In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, unabhängig vom Monatsende.

§ 622 BGB ist der Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse regelt.

§ 622 BGB legt die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest und ist damit die Grundlage bei Kündigungen.

Ja, im Arbeitsvertrag darf eine längere Kündigungsfrist stehen, solange diese für beide Seiten gleich gilt und nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers geregelt ist.

Dein Resturlaubsanspruch bei Kündigung berechnet sich nach den bereits geleisteten Monaten im Jahr. Pro vollem Monat stehen dir 1/12 des Jahresurlaubs zu.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB).

Info Kündigungsfrist Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertragsverhältnisses. Im deutschen Arbeitsrecht ist die gesetzliche Kündigungsfrist nach Paragraf § 622 BGB genau geregelt. Für Arbeitnehmer gilt dabei eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Ausnahme: Der Arbeitsvertrag hat eine längere Kündigungsfrist definiert.

Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer gilt die gesetzliche Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses – egal ob 1 Jahr oder 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, bleibt die Frist gleich:

  • Vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende
  • Während der Probezeit (max. sechs Monate): verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen zum beliebigen Tag, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist 

Gesetzliche Kündigungsfrist Arbeitgeber

Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters:

  • unter 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
  • ab 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
  • ab 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
  • ab 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
  • ab 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
  • ab 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
  • nach 20 Jahren: bis zu 7 Monate

Vertragliche Regelungen

  • Abweichungen können in Tarifverträgen oder im Arbeitsvertrag vereinbart sein
  • Verkürzungen sind nur bei Aushilfen bis zu drei Monaten zulässig
  • Verlängerungen sind erlaubt, müssen aber in der Regel für beide Seiten gelten

Fristende berechnen

  • Die Kündigungsfrist endet immer zum 15. oder zum Monatsende.
  • Die Berechnung richtet sich nach § 188 BGB: Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber zugeht – von diesem Zeitpunkt an läuft die Frist.

Mit unserem Kündigungsfrist-Rechner kannst du schnell und kostenlos herausfinden, welche Kündigungsfrist für dich gilt und wann dein Arbeitsvertrag endet, wenn du kündigst sowie wann der späteste Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung ist.

Kündigungsfrist-Rechner nach § 622 BGB

Mit unserem Kündigungsfrist-Rechner findest du in Sekunden heraus, welche Frist für deine Kündigung gilt. Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des § 622 BGB und ist kostenlos sowie anonym – du musst keine persönlichen Daten hinterlassen.

Egal ob du als Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in kündigen möchtest:

  • Gib den Beginn deines Arbeitsverhältnisses bzw. den ersten Arbeitstag laut Vertrag ein.
  • Wähle, ob du schnellstmöglich ab heute oder zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen willst.
  • Markiere, ob du dich noch in der Probezeit befindest.
  • Entscheide, ob die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB oder eine individuelle Frist laut Arbeitsvertrag gelten soll.
Kündigungsfrist-Rechner Arbeit, Deutschland Screenshot vom Rechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kündigungsfrist.com
Kündigungsfrist-Rechner Arbeit, Deutschland Screenshot vom Rechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kündigungsfrist.com

Mit einem Klick auf „Kündigungsfrist berechnen“ erhältst du sofort dein Ergebnis und siehst, wann dein letzter Arbeitstag ist.

Unser Rechner gibt dir eine schnelle und präzise Antwort auf deine wichtigste Frage. Doch das Thema Kündigung im Arbeitsverhältnis hat viele Facetten. Hier erläutern wir die entscheidenden Hintergründe, damit du deine Rechte und Pflichten genau kennst – egal ob du als Arbeitnehmer kündigst oder als Arbeitgeber eine Kündigung aussprichst.

Die gesetzliche Grundlage: § 622 BGB im Detail

Die Basis für fast jede Kündigung eines Arbeitsvertrages in Deutschland ist der § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses Gesetz schafft eine faire und planbare Grundlage für beide Seiten.

Absatz 1 (Grundkündigungsfrist)

Hier ist die Standardfrist für Arbeitnehmer festgelegt. Sie beträgt immer vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, unabhängig davon, wie lange du im Unternehmen warst. Unser Rechner nutzt diesen Absatz als Basis für die Arbeitnehmer-Kündigungsfrist.

Absatz 2 (Verlängerte Fristen für den Arbeitgeber)

Dieser Absatz schützt dich als Arbeitnehmer. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber verlängert sich automatisch mit der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit. Nach zwei Jahren beträgt die Frist bereits einen Monat zum Monatsende und steigt schrittweise bis auf sieben Monate nach 20 Jahren an.

Absatz 3 (Die Probezeit):

Dieser Absatz regelt die verkürzte Frist von zwei Wochen während der Probezeit. Eine Kündigung in der Probezeit kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen.

Unterschiede für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die wichtigste Erkenntnis aus dem Gesetz ist die Ungleichbehandlung der Fristen, die dich als Arbeitnehmer schützen soll. Während deine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer immer bei den grundlegenden vier Wochen bleibt (sofern vertraglich nichts anderes gilt), muss der Arbeitgeber dir mit fortschreitender Betriebszugehörigkeit immer mehr Zeit einräumen. Eine vertragliche Vereinbarung, die dir eine längere Frist als dem Arbeitgeber auferlegt, ist unwirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ist somit ein starkes Schutzrecht.

Sonderfälle und abweichende Regelungen

Obwohl der § 622 BGB die Norm darstellt, gibt es wichtige Ausnahmen, die eine Kündigungsfrist zu berechnen komplexer machen können:

  • Tarifverträge (z.B. TVöD): In vielen Branchen können Tarifverträge abweichende, oft längere Kündigungsfristen festlegen. Diese haben Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen.
  • Arbeitsvertrag: Dein individueller Arbeitsvertrag kann längere als die gesetzlichen Fristen vorsehen. Kürzer dürfen sie (außer in speziellen Fällen wie bei Aushilfen) nicht sein.
  • Fristlose Kündigung: Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung (z.B. Diebstahl) kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Hier entfallen die Fristen komplett, die Hürden dafür sind aber extrem hoch.

Was nach der Kündigung deines Arbeitsverhältnisses wichtig ist

Mit der Einhaltung der Kündigungsfrist ist es oft nicht getan. Zwei Punkte sind für dich als Arbeitnehmer besonders wichtig:

  • Urlaubsanspruch bei Kündigung: Dir steht der anteilige oder sogar der volle Jahresurlaub zu. Lass dir diesen nicht entgehen oder fordere eine finanzielle Abgeltung.
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Fordere dieses aktiv bei deinem Arbeitgeber an.

Ich hoffe, diese Übersicht hat dir geholfen, deine Situation besser einzuschätzen. Für eine präzise Berechnung, die deine individuelle Situation berücksichtigt, nutze jederzeit unseren kostenlosen Kündigungsfrist-Rechner am Anfang der Seite.

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